Steuern sparen beim Hauskauf

Bauherren und Immobilienkäufer bilden nicht nur Vermögen, das oft ihre Altersvorsorge darstellt, sondern werden auch vom Finanzamt unterstützt. Wer eine Immobilie zur Kapitalanlage erwirbt, mindert seine Steuerlast damit erheblich. Aber auch mit dem Eigenheim lassen sich kräftig Steuern sparen. Das sind die verschiedenen Möglichkeiten:

Steuern sparen mit Anlageobjekten

Richtig Steuern sparen können Immobilienkäufer, wenn die Immobilie als Kapitalanlage-Objekt dient. Das gilt für den Kauf eines Grundstücks ebenso wie für den Bau oder den Kauf eines Hauses. Wird das Objekt vermietet, können auch notwendige Reparaturen, Teile der Einrichtung. Selbst die Schuldzinsen, die für den Erwerb anfallen, können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Wer diese Option in Anspruch nehmen möchte, sollte allerdings darauf achten, dass sich der Steuerberater und der Immobilienfinanzierer miteinander abstimmen. Allerdings finden sich viele dieser Aspekte nicht in den bekannten Formularen zur nichtselbstständigen und selbstständigen Arbeit, sondern in der Anlage V. Darin werden sowohl die Einkünfte als auch die Werbungskosten rund um die Immobilie erfasst. Grundsätzlich gilt: Alle Kosten sollten voll angegeben werden, auch wenn sie vielleicht nicht zu 100 Prozent anerkannt werden.

Steuern sparen mit einem Eigenheim

Wer eine Wohnimmobilie selbst nutzt, kann eine Altersvorsorge in Anspruch nehmen, die staatlich gefördert wird. Diese ist unter dem Begriff „Wohn-Riester“ bekannt und bietet einen monatlichen Finanz-Zuschuss auch die Möglichkeit, dass bis zu 2.100 Euro Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Dieses Kapital zur Altersvorsorge kann zum Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet werden, sofern sie selbst genutzt wird. Dann kann auch die Tilgung für das Darlehen von der Steuer abgesetzt werden. Sofern Reparaturen notwendig sind, können haushaltsnahe Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Dann werden bis zu einem Betrag von 1.200 Euro 20 Prozent der Arbeitskosten – allerdings ohne das Material – auf die Einkommensteuer angerechnet.

So lässt sich die Grunderwerbssteuer senken

Je nach Bundesland wird beim Kauf eines Grundstücks oder eines Hauses die Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 bis 5,5 Prozent fällig. Wer eine Immobilie in Grenznähe zu einem anderen Bundesland eine Immobilie kaufen möchte, kann also einiges einsparen, wenn er sich nur wenige Kilometer weiter umsieht. Ähnlich ist die Situation bei der Grundsteuer auf den Grundbesitz, die sich von Kommune zu Kommune unterscheiden kann.

Sanierung und Denkmalschutz

Gegebenenfalls lassen sich beim Immobilienkauf Sonderausschreibungen geltend machen. Beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude. Teilweise können auch die Kosten für Immobilien, die sich in einem Sanierungsgebiet, das städtebaulich aufgewertet werden soll, von der Steuer abgesetzt werden.

Mer Steuertipps finden Sie auf der Webseite von www.behrundpartner.com mit empfehlenswerten Anwälten.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert